Satzung & Beitritt

Bosch Service Strategie Ausschuss (BSSA)

Satzung BSSA

Antrag auf Mitgliedschaft

Der Jahresbetrag von 199,40 € ist zahlbar nach Rechnungserhalt.

Mitglied werden kann jeder Bosch-Service-Betrieb ungeachtet der Rechtsform (natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Person). Bosch-Service-Betrieb ist, wer mit der Robert Bosch GmbH einen Vertrag abgeschlossen hat, der zur Führung der Bezeichnung „Bosch Service“ berechtigt.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Eine Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.

Aufnahmeformular
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Datenschutz
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Standort

Sekretariat BSSA
Falderbaumstaße 25
34123 Kassel

  • info@bssa.eu
  • +49 (0) 561 – 9587 800

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